Arbeitssicherheit für Betriebe im Rheinland und in der Nordeifel+49 (0) 2472 9129827info@cb-arbeitsschutz.com

Leistung

Betriebsanweisungen & Unterweisungen

Wann brauchen wir Betriebsanweisungen?

Sobald im Betrieb mit Gefahrstoffen oder mit Arbeitsmitteln gearbeitet wird, für die eine Betriebsanweisung vorgeschrieben ist. Sie ist außerdem die Grundlage der Unterweisung. Wir leiten die Anweisungen aus der Gefährdungsbeurteilung ab, in verständlicher Sprache und bezogen auf die Stoffe und Maschinen, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind.

Typische Ausgangslage

Die Betriebsanweisungen hängen aus, aber niemand liest sie. Oder es fehlen genau die, nach denen bei der nächsten Begehung gefragt wird.

Wir erstellen Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV, nach BetrSichV und DGUV Regel 100-001. Sie beziehen sich auf die Gefahrstoffe und Maschinen, die bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind. Darauf lassen sich Unterweisungen aufbauen, die von den Beschäftigten auch verstanden werden.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Für Betriebe, die mit Gefahrstoffen oder Maschinen arbeiten und ihre Beschäftigten nachweisbar unterweisen müssen.

Vor Ort betreuen wir Betriebe in Hilden und im Kreis Mettmann, in Düsseldorf, in Aachen und in der Nordeifel.

Was wir übernehmen

  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV
  • Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Maschinen nach BetrSichV
  • Abgleich mit der Gefährdungsbeurteilung, damit beides zusammenpasst
  • Unterweisungsinhalte für die tatsächlichen Tätigkeiten
  • Nachweisbare Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Bestand sichten

    Welche Anweisungen gibt es, und welche Stoffe und Maschinen sind wirklich im Einsatz?

  2. 02

    Erstellen

    Betriebsanweisungen in verständlicher Sprache, abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung.

  3. 03

    Unterweisen

    Wir bereiten die Inhalte auf und führen die Unterweisung durch oder befähigen Ihre Führungskräfte dazu.

  4. 04

    Aktuell halten

    Kommen neue Stoffe, Maschinen oder Tätigkeiten dazu, ziehen wir Anweisungen und Unterweisungen nach.

Häufige Fragen

Wie oft müssen wir unterweisen?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr, außerdem bei Veränderungen. Bei besonderen Gefährdungen kann häufiger nötig sein.
Können unsere Führungskräfte selbst unterweisen?
Ja, im Betriebsalltag ist das oft der praktikabelste Weg. Wir liefern die Inhalte und die Vorlage für den Nachweis.

Nächster Schritt

Kurz über Ihren Betrieb sprechen?

Sie müssen vorher nicht wissen, welche Betreuung Sie brauchen. Im Erstgespräch klären wir, was in Ihrem Betrieb tatsächlich erforderlich ist und was davon vorrangig ist.

  • Unverbindlich und kostenfrei
  • Etwa 15 Minuten am Telefon
  • Wir melden uns persönlich
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